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Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude schafft der Bund Anreize für energieeffizientes Bauen und Sanieren. m Rahmen des "Klimaschutzprogramms 2030" wurden die BAFA- und die KfW-Förderung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. Damit schafft der Bund mehr Anreize für energieeffizientes Bauen und Sanieren.
Der Gebäudebereich verursacht ca. 40% der CO2-Emmissionen in Deutschland. Die wichtigste Maßnahme ist deshalb die energetische Verbesserung bestehender Gebäude.
Nach Untersuchungen der Deutschen Energieagentur (dena) lässt sich der Energieverbrauch von Häusern im Bestand um bis zu 85% reduzieren. Dies gilt insbesondere für den Austausch energetisch veralteter Fenster und Verglasungen. Vereinfacht gerechnet können jährlich rund 1,2 Liter Heizöl pro Quadratmeter Fensterfläche und pro U-Wert-Verbesserung von 0,1 W/(m²K) eingespart werden, also bis zu 720 Liter bei einem Haus mit 30 Quadratmetern Fensterfläche und Fenstern mit Uw von 1,0 anstatt 3,0 W/(m²K). In Deutschland könnten so pro Jahr bis zu 8,6 Mrd. Liter Heizöl gespart werden („Studie zur energetischen Modernisierung alter Fenster“, Branchenverbände VFF und BF 12/2007).
Mit neuen Isoliergläsern werden auch die unangenehmen kalten Oberflächen alter Verglasungen vermieden. Eine zu niedrige raumseitige Oberflächen-temperatur des Glases im Vergleich zur Wandtemperatur empfindet der Nutzer als unbehaglich (Strahlungs-asymetrie), vor allem bei großen Glasflächen und großen Temperaturunterschieden. Dies gilt auch für die „Kaltluft“, die an kalten Glasoberflächen abfällt und als störende Zugluft empfunden wird. Oft kann nach dem Glas- bzw. Fenstertausch die Raumtemperatur um 2°C bis 3°C gesenkt werden, sodass sich pro Grad der Energie-verbrauch um ca. 6% reduzieren lässt.
Quelle: metallbau-magazin.de
Die Europäische Union möchte die Renovierungsquote im aktuellen Jahrzehnt verdoppeln. Ziel ist es, den Energieverbrauch für Heizung und Kühlung bis 2030 um 18% zu senken. Dieses Ziel ließe sich bereits erreichen, wenn 75 % aller eingebauten Fenster einen verstellbaren Sonnenschutz besäßen. Der Energieverbrauch sowie die Kohlenstoffdioxidemissionen könnten dann um bis zu 19% sinken. Mit der BAFA Förderung für Modernisierungsprojekte soll dieses Vorhaben unterstützt werden.
Seit dem 1. Januar 2024 wird durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" (BEG EM) 15% der Investitionssumme gefördert. Falls im Vorlauf mit einem Energieberater ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wurde, gibt es zusätzlich einen iSFP-Bonus von 5%, sodass insgesamt 20% der Investitionssumme gefördert wird.
Die maximale Höhe der förderfähigen Ausgaben für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle liegt bei 30.000 € je Wohneinheit pro Jahr; mit Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans steigt der Betrag auf 60.000 € je Wohneinheit und Jahr. Die Förderung von Heizungen ist davon unabhängig.
Detailliertere Informationen zu BEG EM sowie Angaben zu den weiteren Fördermöglichkeiten und dem Antragsprozess finden Sie bei unserem Lieferanten Warema. Intensive Beratung zum Thema erhalten Sie bei uns. Kontaktieren Sie uns
Für den Fensterschutz und den Sonnenschutz ist die relevanteste Förderung die Einzelmaßnahmenförderung im BEG.
Förderhöhe:
Gefördert werden bis zu 15% des Investitionsvolumens
Maximal förderfähiges Investitionsvolumen:
Voraussetzungen:
Voraussetzung für die BEG Einzelmaßnahmen ist, dass das Gebäude mindestens 5 Jahre alt ist.
Ein Energieberater prüft das zu sanierende Gebäude und spricht anschließend individuelle Empfehlungen aus. Es gibt keine Verpflichtung alle empfohlenen Maßnahmen umzusetzen. Die Kosten des Energieberaters werden mit 80% gefördert. Die Förderung ist bis zu einem Haushaltseinkommen von 90.000 € mit einem Ergänzungskredit bis zu 120.000 € kombinerbar.
Gefördert werden bis zu 20% des Investitionsvolumens (15% der BEG Einzelmaßnahme plus weitere 5%)
Maximal förderfähiges Investitionsvolumen:
Voraussetzungen:
Voraussetzung ist, dass das Gebäude mindestens 10 Jahre alt ist.
Für eine Sanierung mit dem Ziel des Energieeffizienzhauses kann ein KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss beantragt werden.
Maximaler Kreditumfang:
120.000 € bis 150.000 € je Wohneinheit, abhänggi von der Stufe des Effizienzhauses
Förderhöhe:
20% der Kosten werden über 3 Jahre verteilt von den zu zahlenden Steuern abgezogen: in den ersten zwei Jahren 7% im dritten Jahre 6%.
Maximaler Förderbetrag:
40.000 €
Maximales Investitionsvolumen:
200.000 € in 10 Jahren
Voraussetzungen:
Für die steuerliche Förderung ist kein Energieberater notwendig. Voraussetzung ist, dass Sie Inhaber der Wohnung und diese zu Wohnzwecken nutzen. Außerdem muss das Haus mindestens 10 Jahre alt sein.
Wussten Sie, dass jetzt der ideale Zeitpunkt ist, um in außenliegenden Sonnenschutz zu investieren?
Gefördert werden auch Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung, darunter auch Rolläden, Raffstores und Fenster- und Wintergartenmarkisen des Herstellers Warema.
Grundsätzlich spielen Fenster und Balkon- bzw. Terrassentüren beim sommerlichen HIitzeschutz eine große Rolle, da durch die Glasscheiben Sonnenstrahlen eindringen und die Innenräume aufheizen. Sonnenschutz kann daher die Energieeffizienz eines Gebäudes erheblich beeinflussen.Am wirkungsvollsten schützen außenliegende Sonnenschutzlösungen.
Sie helfen die Wärmeentwicklung im Inneren zu reduzieren, was wiederum den Bedarf an Klimaanlagen und damit den Energieverbrauch senkt.
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