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Um die Funktionalität Ihrer Fenster und Türen langfristig zu gewährleisten, sollten Sie diese regelmäßig warten. Die Wartung schützt Ihre Elemente vor Verschleiß und verhindert, dass im Laufe der Jahre teure Reparaturarbeiten anfallen. Damit sorgt sie für eine längere Lebensdauer und den Werterhalt der Anlagen.
Die Wartung und Instandhaltung von eingebauten Brandschutz-Türen und Rauchmeldern ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese Prüfungen dürfen nur von geschultem Personal durchgeführt werden.
Im gewerblichen Einsatz müssen darüber hinaus die besonderen Anforderungen der Arbeitsstättenregeln (ASR) für kraftbetätigte Fenster und Türen berücksichtigt werden.
Als montierender Betrieb für kraftbetätigte Türen und Tore haben unsere Mitarbeiter die Qualifikationen, um die regelmäßige Überprüfung aller Türen, Tore und Fenster gemäß ASR A1.7 durchführen zu können.
Durch professionellen Service lassen sich Werte erhalten. Unsere geschulten Mitarbeiter warten Fenster, Türen, Schiebesysteme, Fassaden, Brandschutzsysteme oder Sonnenschutz – unsere Experten vor Ort arbeiten strukturiert nach Wartungsprotokoll und reparieren bei Bedarf.
Für den Betrieb, die regelmäßige Wartung und die Veranlassung der gesetzlichen Sicherheitsüberprüfung von automatischen Anlagen (Türen und Fenster, die sich elektrisch öffnen und schließen lassen) ist der Betreiber verantwortlich. Die vorgeschriebenen jährlichen Sicherheits-überprüfungen dürfen nur von ausgebildeten sachkundigen Personen ausgeführt werden.
Als Fertigungsbetrieb für Brandschutztüren (z.B. T30, T60, T90), Monteur von Feststellanlagen mit Rauchmeldern und MItglied der Überwachungsgemeinschaft für Feuerschutz-, Rauchschutz- und Schutzraumabschlüsse NRW e.V. haben unsere Mitarbeiter die Kenntnisse und spezifische Zulassungen für die Überprüfung von Brand- und Rauchschutzabschlüssen.
Die Funktion von Notaus-gangs- und Paniktüren muss im Notfall gesichert sein. Ihre Wartung sollte regelmäßig, mindestens einmal jährlich, von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Dies beinhaltet die Inspektion und Prüfung der Türen, Beschläge und Verriegelungen sowie die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen.
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